Die auf der Toilette verbrachte Zeit stellt somit zwar auch keine Arbeitszeit dar, darf vom Arbeitgeber aber auch nicht von dieser abgezogen werden. 1 › Magazin › Arbeitsrecht. 2 Ein Unfall beim Aufsuchen einer Sanitäranlage während der Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall, wenn er sich in den Toilettenräumen selbst. 3 Die Richter meinten: Ja, da der Arbeitsunfall auf der Toilette des Dienstortes während der Arbeitszeit stattfand. Achtung: Die Richter wiesen darauf hin. 4 Alles zum Thema "Arbeitsunfall auf der Toilette": Lesen Sie, ob Sie beim Toilettengang versichert sind & wann beim Toilettengang-Arbeitsunfall gezahlt wird. 5 Das Aufsuchen einer Sanitäranlage während der Arbeitszeit gehört zum Alltag. Geschieht dabei ein Unfall, kann der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sein. Entscheidend ist, ob der Unfall sich auf dem Weg ereignete oder in den Toilettenräumen selbst. 6 Versicherungsschutz endet an der Toilettentür: Ist das Ausrutschen auf der betrieblichen Toilette ein Arbeitsunfall? Das Aufsuchen einer Sanitäranlage während der Arbeitszeit gehört zum Alltag. Geschieht dabei ein Unfall, kann der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sein. 7 Missgeschicke beim Toilettengang beschäftigen Gerichte. Wer den ganzen Tag arbeitet, muss auch ab und zu zur Toilette. Doch wer zahlt, wenn dabei ein Unfall passiert? Darüber müssen manchmal Gerichte entscheiden – denn nicht immer kommt die Gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden auf. 8 Ruhepausen sind während der Arbeitszeit zu gewähren. Sie müssen im Voraus feststehen. Es genügt allerdings auch ein vorgegebener Rahmen, beispielsweise zwischen 12 Uhr und 14 Uhr. 9 Zum Thema „Arbeitsunfall auf der Toilette“ gab es bisher andere Urteile nur in Bezug auf Beamte (Az. VG 26 K ). So zog sich eine Beamtin im Sanitärbereich eine Platzwunde zu, als sie mit dem Kopf gegen ein offenes Fenster stieß. Am Ende entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass in diesem Fall die beamtenrechtliche Unfallfürsorge. arbeitsschutzgesetz hitze 10