Hier erfahren Sie, wann Sie bei der AOK von Zuzahlungen befreit werden können: ✓Belastungsgrenze ✓Zuzahlungen auf einen Blick ⇒ Mehr erfahren. 1 Versichertennummer. Ich beantrage die Befreiung von den Zuzahlungen auf der Berechnungsgrundlage von: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. 1 % der jährlichen. 2 Ihre Befreiung von Zuzahlungen können Sie persönlich in einem AOK-Kundencenter in Ihrer Nähe beantragen. Dazu benötigen wir den ausgefüllten Auskunftsbogen. 3 Bei ALG II (Hartz IV) Beziehern, egal ob Arbeitslos oder Aufstocker, Empfängern von Sozialgeld nach SGB II und Empfängern von Sozialhlfe oder. 4 Das Wichtigste zur Zuzahlungsbefreiung für HartzEmpfänger in Kürze; Wann haben HartzEmpfänger Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung? Nutzen Sie den kostenlosen Zuzahlungsrechner; Wozu müssen Zuzahlungen geleistet werden? Zuzahlung der Krankenkasse: Wer zahlt wie viel?. 5 Ihre Belastungsgrenze durch Zuzahlungen ist erreicht? Dann wird es Zeit für die Befreiung! Das geht ganz einfach. Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei Ihrer AOK. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen folgende Unterlagen bei: Alle Quittungen über geleistete gesetzliche Zuzahlungen. 6 Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr. Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr. Name. Anschrift. Vorname. Versichertennummer Ich beantrage die Befreiung von den Zuzahlungen auf der Berechnungsgrundlage von: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, ein ärztlicher Nachweis ist beigefügt. 7 Zuzahlungsbefreiung digital nachweisen. AOK-Versicherte, die von den Zuzahlungen befreit sind, können ihren Befreiungsstatus seit Februar über ihre Meine AOK-App nachweisen. 8 AOK PLUS Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen | AOK PLUS. Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Author: AOK PLUS. Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Subject: AOK PLUS-Dokumente sicher und bequem direkt herunterladen. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an: \(24/7, kostenfrei\) Created Date: 3/2/ 9 Um eine Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen zu beantragen, ist das Ausfüllen eines Formulars notwendig. Die Befreiung von der Zuzahlung beantragt man bei seiner gesetzlichen Krankenkasse. Zuständig ist also trotz Bürgergeld-Bezugs nicht das Jobcenter. Das Antragsformular kann man sich per Post zusenden lassen. aok zuzahlungsbefreiung chronisch krank formular 10